Info Bauaufsichtliche Zulassungen
1. Allgemein
Eine bauaufsichtliche Zulassung ist eine Zulassung für Bauprodukte und Bauarten für die es kein anerkannten Regeln / Normen (z.B. DIN Normen) gibt bzw. falls diese von diesen wesentlich abweichen. Eine bauaufsichtliche Zulassung ist somit eine verlässlicher Verwendbarkeitsnachweis von Bauprodukten. Die Zulassung kann entweder auf Landesebene (z.B. in Deutschland durch u.a. BAZ,... ) bzw. auf europäische Ebene mittels einer Europäisch Technischen Zulassung (ETA) erreicht werden.
Grundlagen für die Beurteilung der Brauchbarkeit sind entweder Zulassungsleitlinien (ETAGs), die von der Europäischen Organisation für Technische Zulassungen (European Organisation for Technical Approvals – EOTA) für die entsprechenden Produktbereiche erstellt wurden, oder speziell für einen Zulassungsantrag mit anderen EOTA-Stellen abgestimmte Beurteilungskriterien gemäß dem CUAP-Verfahren. Nachweise der Hersteller, die bereits im nationalen Zulassungsverfahren erbracht wurden, werden so weit wie möglich auch im europäischen Verfahren berücksichtigt.
Die erteilte Europäische Technische Zulassung erlaubt dem Produkthersteller die CE-Kennzeichnung des Bauprodukts und damit den ungehinderten Zugang zum europäischen Markt bzw. deren Vertragsstaaten. Mit einer CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller somit, dass er das hierzu vorgeschriebene Nachweisverfahren durchgeführt hat und eine Konformität seines Produkts mit der Zulassung gegeben ist.
FAZIT: Eine bauaufsichtliche Zulassung fixiert somit Eigenschaften (auf das jeweilige Produkt bezogen), welche von zugelassenen Hersteller eingehalten werden müssen. Bauaufsichtlich zugelassene Produkte werden meist bei Bauprojekten im öffentlichen / gewerblichen Bereich vorgeschrieben.
2. Bolzenanker & die bauaufsichtliche Zulassungen
In unserem Online Shop finden Sie Bolzenanker ohne Zulassung, mit Zulassung für die Anwendung in ungerissenem Beton (ETA Zulassung Opt. 7) sowie auch Bolzenanker mit Zulassung für die Anwendung in gerissenem oder ungerissenem Beton (ETA Zulassung Opt. 1).
Abhängig von der Anwendung ist zu entscheiden, welche bzw. ob eine bauaufsichtliche Zulassung notwendig ist. Grundsätzlich lässt sich dies recht einfach am Beispiel eines einseitig belasteten Betonbauteils (z.B. eine Betonbrücke) erklären:
Eine Brücke wird durch den Strassenverkehr befahren, welcher durch sein Eigengewicht die Fahrbahn mit Druck beansprucht (ungerissener Beton). Dies führt zur Durchbiegung des Betonbauteils welches nun an der Unterseite auf Zug beansprucht wird und somit kleine Risse aufgebildet werden (gerissener Beton). Bei deratigen Belastung deht sich zwar die Bewehrung, jedoch nicht der Beton.
Da sich diese Druck und Zugzonen durch andere Einschlüsse auch kurzfristig umdrehen können, wird der Konstruktion (aus Sicherheitsgründen) immer dazu geraten Bolzenanker mit ETA Zulassung Opt. 1 (für gerissenem und ungerissenem Beton) zu verwenden. Diese Regeln finden vor allem bei Gewerbebauten, Strassenbau bzw. bei öffentlichen Bauten Anwendung.
Als Privatperson / Heimwerker sollte man dies wissen und abhängig von der Anwendung entscheiden, ob Bolzenanker mit Zulassung nötig sind bzw. wie die jeweilige Anwendung belastet wird, denn diese Sicherheit (Prüfungen, Zulassungen,....) erhöhen natürlich den Produktpreis.
Produkte mit Zulassung werden klar (bereits in der Artikelbezeichnung) durch ETA - Opt.1 bzw. ETA - Opt. 7 gekennzeichnet.
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